Hilfsnavigation

MENÜ

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt Sie dabei, Ihre Lebenshaltungskosten zu decken, wenn Sie während der Ausbildung nicht bei Ihren Eltern wohnen können. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Ihr Ausbildungsplatz zu weit von Ihrem Elternhaus entfernt ist oder wenn Sie schon eine eigene Familie und einen eigenen Haushalt haben.

In der Regel können Sie die Berufsausbildungsbeihilfe nur für Ihre erste Ausbildung bekommen. In Ausnahmefällen und unter engen Voraussetzungen können Sie aber auch für Ihre zweite Ausbildung die Berufsausbildungsbeihilfe bekommen, auch wenn Sie Ihre erste Ausbildung bereits abgeschlossen haben. Berufsausbildungsbeihilfe können Sie außerdem für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) und in der Vorphase einer Assistierten Ausbildung (AsA) erhalten.

Wird Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie die Berufsausbildungsbeihilfe

  • bei einer beruflichen Ausbildung: 18 Monate lang
  • bei anderen Bildungsmaßnahmen: 12 Monate lang

Danach kann Ihre Berufsausbildungsbeihilfe verlängert werden, sofern Ihre Ausbildung oder Maßnahme noch nicht zu Ende ist. Sie können die Berufsausbildungsbeihilfe auch für kürzere Zeiträume bekommen.

Dabei ist es egal, ob Sie eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung machen. Wichtig ist nur, dass es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf handelt. Eine Berufsausbildung nach Teil 2 des Pflegeberufegesetzes ist förderungsfähig, wenn sie betrieblich durchgeführt wird. Grundsätzlich kann auch eine Ausbildung im Ausland mit der Berufsausbildungsbeihilfe gefördert werden, dafür gibt es aber zusätzliche Voraussetzungen.

Eine Beihilfe für schulische Berufsvorbereitungsmaßnahmen kann nicht gewährt werden.

Wie hoch die BAB in Ihrem Fall sein wird, hängt von Ihrem Einkommen ab, denn das wird auf die BAB angerechnet. Sie können sogar einen Minijob neben der Ausbildung ausüben, ohne dass dieser Minijob auf Ihre BAB angerechnet wird.

Das Einkommen Ihrer Eltern wird nur angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Das gilt auch für das Einkommen der Person, mit der Sie verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden sind. Nehmen Sie an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teil, wird in der Regel kein Einkommen angerechnet.

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird monatlich nachträglich gezahlt. Haben Sie nicht für den vollen Monat Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, erhalten Sie für jeden Kalendertag ein Dreißigstel des Monatsbetrages.

Unterbrechen Sie Ihre Ausbildung wegen Krankheit, erhalten Sie Berufsausbildungsbeihilfe bis zum Ende des dritten auf den Eintritt der Krankheit folgenden Kalendermonats weiter, maximal solange das Ausbildungsverhältnis fortbesteht. Der Tag der Erkrankung zählt zu dieser Dreimonatsfrist.

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird als Zuschuss gezahlt, Sie müssen die Leistung nicht zurückzahlen.

Stadtverwaltung
Tel:  0451 2000-0
Fax: 0451 2000-2020

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag:
9:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:45 Uhr
Dienstag bis Freitag:
9:00 - 12:00 Uhr

Bürgerbüro

Montag:
8:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag:
8:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 2000-2335

weitere Öffnungszeiten

Bankverbindung

Sparkasse Holstein

IBAN DE68 2135 2240 0002 0000 40

BIC NOLADE21HOL

Tourist-Info
0451 2000-2334

Das Büro der Touristinformation der Stadt Bad Schwartau befindet sich gleich im Eingang des Rathauses, Markt 15.
Gern können Sie uns auch eine E-Mail schreiben.

Öffnungszeiten

Montag:
8:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag:
8:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag:
8:00 - 12:00 Uhr