Wenn Sie bei einem Insolvenzverfahren, für das die Eigenverwaltung angeordnet wurde, als Sachwalter tätig werden wollen, müssen Sie vom zuständigen Insolvenzgericht bestellt werden.
Zum Sachwalter ist eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person zu bestellen, die aus dem Kreis aller zur Übernahme von Sachwaltungen bereiten Personen auszuwählen ist.
Sie erhalten eine Urkunde über Ihre Bestellung. Bei Beendigung Ihres Amtes müssen Sie die Urkunde dem Insolvenzgericht zurückgeben.
Montag:
9:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:45 Uhr
Dienstag bis Freitag:
9:00 - 12:00 Uhr
Montag:
8:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag:
8:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 2000-2335
Sparkasse Holstein
IBAN DE68 2135 2240 0002 0000 40
BIC NOLADE21HOL
Montag:
8:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag:
8:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag:
8:00 - 12:00 Uhr