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Wenn Sie bei einem Insolvenzverfahren, für das die Eigenverwaltung angeordnet wurde, als Sachwalter tätig werden wollen, müssen Sie vom zuständigen Insolvenzgericht bestellt werden.

Zum Sachwalter ist eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person zu bestellen, die aus dem Kreis aller zur Übernahme von Sachwaltungen bereiten Personen auszuwählen ist.

Sie erhalten eine Urkunde über Ihre Bestellung. Bei Beendigung Ihres Amtes müssen Sie die Urkunde dem Insolvenzgericht zurückgeben.

Stadtverwaltung
Tel:  0451 2000-0
Fax: 0451 2000-2020

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag:
9:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:45 Uhr
Dienstag bis Freitag:
9:00 - 12:00 Uhr

Bürgerbüro

Montag:
8:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag:
8:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 2000-2335

weitere Öffnungszeiten

Bankverbindung

Sparkasse Holstein

IBAN DE68 2135 2240 0002 0000 40

BIC NOLADE21HOL

Tourist-Info
0451 2000-2334

Das Büro der Touristinformation der Stadt Bad Schwartau befindet sich gleich im Eingang des Rathauses, Markt 15.
Gern können Sie uns auch eine E-Mail schreiben.

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