Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. In ihm sind der Grad der Behinderung (GdB) und eventuelle Merkzeichen festgehalten. Außerdem ist darin die Dauer der Gültigkeit vermerkt.
Beachten Sie, dass der Schwerbehindertenausweis in der Regel befristet gültig ist. Beantragen Sie rechtzeitig eine neue Ausstellung, wenn die Gültigkeitsdauer Ihres Ausweises ausläuft.
Einen neuen Schwerbehindertenausweis können Sie beim Versorgungsamt beziehungsweise der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragen.
Sie benötigen einen Schwerbehindertenausweis, um bestimmte Rechte und Hilfen (Nachteilsausgleiche) in Anspruch nehmen, zum Beispiel:
Als eventuelle zusätzliche gesundheitliche Merkmale/Merkzeichen kommen in Frage:
Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Wurde eines der Merkzeichen "G", "aG", "H", "Bl" oder "Gl" festgestellt, hat der Ausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck. Der Ausweis mit dem orangefarbenem Flächenaufdruck ermöglicht die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr.
Montag:
9:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:45 Uhr
Dienstag bis Freitag:
9:00 - 12:00 Uhr
Montag:
8:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag:
8:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 2000-2335
Sparkasse Holstein
IBAN DE68 2135 2240 0002 0000 40
BIC NOLADE21HOL
Montag:
8:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag:
8:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag:
8:00 - 12:00 Uhr