Auf schriftlichen Antrag können betroffene Personen Auskünfte über die zu ihrer Person gespeicherten Daten vom Verfassungsschutz Schleswig-Holstein erhalten.
Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit
und deswegen das Interesse des Betroffenen an der Auskunftserteilung zurücktreten muss.
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